Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Russland hat alle Adoptionen von russischen Kindern in die USA gestoppt. Hintergrund: Eine amerikanische Mutter hatte ihr adoptiertes Kind aus einer russischen Waiseneinrichtung ins Flugzeug nach Moskau gesetzt und auf einem Zettel geschrieben „Den habe ich nicht bestellt“. Wie sich dann herausstellte, kam sie mit dem Kind, nicht zurecht. Zu aggressiv, zu auffällig, zu schwierig.

Die Reaktion Russlands, zunächst einmal keine weiteren Kinder mehr von US-Bürgern adoptieren zu lassen, ist verständlich. Zunächst sollte geprüft werden, was hier schief gelaufen ist. Vielleicht war die Anbahnung zu kurz. Vielleicht waren die Informationen über das Kind nicht ausreichend. Vielleicht war das Kind aufgrund seiner Geschichte aber auch nicht geeignet für eine neue Familie weit weg in Amerika.

Im Landkreis Verden gibt es mehrere Familien, zu denen ein Kind gehört, welches im Ausland adoptiert wurde. Bevor das Kind einreisen konnte, mussten viel behördliche Hürden überwunden werden. In der Regel läuft das ganze nach einem komplizierten Verfahren mit speziellen Behörden sowohl hier, als auch im Ausland ab. In vielen Staaten gilt das Haager Adoptionsübereinkommen, welches im Einzelnen vorgibt, wie, wann und warum ein Kind ins Ausland adoptiert werden darf. In Staaten, in denen dieses Übereinkommen nicht gilt, werden die jeweils örtlich zuständigen Adoptionsbehörden beteiligt. Die Einreise von Kindern ohne Wissen irgendwelcher Behörden kommt nur bei Verwandten vor. Besonders problematisch ist die Adoption eines Kindes aus einem islamischen Land. Da hier in der Regel mit der KAFALA nur eine eingeschränkte Adoption erlaubt ist, haben die deutschen Behörden Schwierigkeiten, das Kind zwecks Durchführung einer Adoption einreisen zu lassen. Immer findet jedoch weine weitere Prüfung durch das deutsche Vormundschaftsgericht statt. Entweder im Rahmen der Anerkennung einer ausländischen Adoption oder im rahmen eines eigenen, deutschen Adoptionsverfahrens.

Zwingende Voraussetzung für jede Auslandsadoption ist die Eignung der Eltern und das Kindeswohl. Nur wenn geprüft und festgestellt wird, dass die deutschen Eltern erziehungsfähig und sind und dass Kind in einer anderen (Ersatz-) Familie aufwachsen muss, ist eine Adoption möglich. In der Regel wird geprüft, ob das Kind mit Hilfen nicht doch bei den leiblichen Eltern bleiben kann oder ob es innerstaaatliche oder sogar innerfamiliäre Alternativen gibt. In vielen Ländern werden sogar ausschließlich Vollwaisen oder Findelkinder ins Ausland vermittelt.

Es wäre daher falsch, jetzt mit schiefem Blick auf Eltern zu schauen, die ein Kind aus dem Ausland adoptiert haben. Diese wissen sehr wohl um ihre Verantwortung. Schließlich haben sie das Kind nicht (nur) zur Pflege genommen, sondern haben es mit allen Rechten und Pflichten adoptiert. Der Fall der Amerikanerin die ihr (unbändiges) Kind wieder zurück schickt, ist und bleibt ein Ausnahmefall. Auch die viel zu verbreitete Ansicht, reiche deutsche Eltern würden sich Kinder im Ausland kaufen ist falsch und extra unfair gegenüber den Beteiligten. Das geht bei dem strengen Prüfungsverfahren praktisch gar nicht. Außerdem mögen diejenigen, die dieses Argument immer wieder aus der Schublade ziehen bedenken, dass es auch im Ausland viele, viele Kinder gibt, die nach einer eigenen Familie lechzen, sie aber eben im Heimatland nicht erhalten. Darum bitte PIVKE alle um etwas mehr Sachlichkeit und Rücksichten auf die Kinder. Um die geht es hier schließlich.