Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt im Falle eines Falles Anwalts- und Gerichtskosten. Eine solche Versicherung kann im Streitfall wirklich sehr hilfreich und wichtig sein. In vielen Fällen stellen Versicherungsnehmer jedoch im Schadensfall fest, dass gerade für diesen Fall kein Deckungsschutz erteilt wird. darum ist es wichtig, mit dem Versicherungsvertreter- oder Makler im Vorfeld genau abzusprechen, welche Risiken gedeckt sein sollen.

Grundsätzlich sind Dauerpflegekinder mit vom Deckungsschutz einer Rechtsschutzversicherung umfasst. Dennoch sollte man den Einzug des Pflegekindes der Versicherung melden. Manche Gesellschaften verlangen oder erwarten das. Zu klären ist auch der Fall der Trennung der Pflegeeltern. Dieses sollte der Versicherung umgehend mitgeteilt werden, damit klargestellt wird, wer weiterhin vom Versicherungsschutz umfasst ist.

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Zum Artikel auf der Westerholt + Partner Website (externer Link)