Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Nach § 1632 BGB gilt:

Die Personensorge umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes von jedem zu verlangen, der es den Eltern oder einem Elternteil widerrechtlich vorenthält.

Damit kann derjenige oder diejenige, der/die das Sorgerecht für ein Kind hat, von jedem die Herausgabe des Kindes verlangen.

Mehr der Bedeutung von § 1632 BGB und seinen Auswirkungen erfahren Sie im vollständigen Artikel zu diesem Thema:

Zum Artikel auf der Westerholt + Partner Website (externer Link)