Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Umgang. Immer wieder Umgang. Es vergeht kaum ein anwaltlicher Arbeitstag, an dem nicht irgendwie das Thema Umgang Thema ist. Folgendes daher vorab grundsätzlich zum Thema Umgang der in Pflegefamilien lebenden (Pflege-) Kinder:

In § 1626 Abs. 3 BGB steht:

„Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen“.

Es besteht also eine Regelvermutung: Umgang mit beiden Elternteilen dienst dem Kindeswohl.

Aber gilt diese Vermutung nur für Trennungs- und Scheidungskinder oder auch für Pflegekinder? Mehr der Bedeutung von § 1626 BGB und seinen Auswirkungen erfahren Sie im vollständigen Artikel zu diesem Thema:

Zum Artikel auf der Westerholt + Partner Website (externer Link)