Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Das Bundesverfassungsgericht hat die „Szene“ im Jahr 2014 durch sieben Entscheidungen rund um das elterliche Sorgerecht verunsichert. Allein sieben OLG – Entscheidungen wurden „zu Gunsten“ leiblicher Eltern aufgehoben. Steht jetzt doch die Rückführung und steht der Umgang mit den leiblichen Eltern wieder über dem Recht des (Pflege-) Kindes auf Sicherheit und Verlässlichkeit? Gleichzeitig hat die (neu) zuständige Verfassungsrichterin Dr. Britz in einem Aufsatz in der Juristenzeitung das Grundrecht des Kindes auf Betreuung und Erziehung durch die leiblichen Eltern erfunden. Es gilt also aufpassen. Gleichzeitig versucht Frau Dr. Britz aber auch, die Unruhe und Nervosität unter Pflegeeltern zu vernebeln, wenn sie sagt, dass alles nicht so gemeint sei. In diesem Zusammenhang schreibt sie in einem Aufsatz in DAS JUGENDAMT Folgendes.

Zum Artikel auf der Westerholt + Partner Website (externer Link)