Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Wird ein das Kind mit Zustimmung der leiblichen Eltern in eine Pflegefamilie vermittelt, behalten diese in aller Regel ihr Sorge- und Umgangsrecht.

Diese Praxis verkennt, dass diese “Erziehungshilfe” häufig zum Schutz des von den Eltern bereits geschädigten Kindes nötig wird. Zweitens bleibt das Erleben des Kindes unbeachtet, welches im Laufe der Jahre (hoffentlich) zum Kind anderer Eltern, zum Mitglied seiner neuen Familie wird. Die Rechte leiblicher Eltern werden selbst dann nicht eingeschränkt oder entzogen, wenn sie ihr Kind seelisch und/oder körperlich misshandelt haben.

Was kann ein Kind, was können seine Pflegeeltern in einer solchen rechtlich weitgehend ungeschützten Situation tun?

Hier erfahren Sie mehr dazu:

Zum Artikel auf der Westerholt + Partner Website (externer Link)