Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Es wird Veränderungen geben. Der Gesetzgeber will das fortsetzen, was er bereits vor drei Jahren (1. Vormundschaftsreform) begonnen hat: Der Vormund soll eine persönliche Vertrauensperson des Kindes werden. Er soll nicht nur Erbschaften ausschlagen, Reisepässe beantragen oder Heimplätze aussuchen. Er soll Mama oder Papa in der Not sein. Damit das Kind, welches (leider) nicht bei seinen leiblichen Eltern leben kann, wenigstens eine konstante und vertraute Person in seinem Leben hat. Das soll nicht nur für den ehrenamtlichen Einzelvormund gelten. Nein. Auch für den Amtsvormund. Der deshalb auch nicht mehr als fünfzig Kinder betreuen darf und jedes Kind möglichst einmal im Monat besuchen soll. Auf jeden Fall soll der (Amts-) Vormund eine persönliche, vertrauensvolle Beziehung zum Kind aufbauen. Das steht im Vordergrund der aktuellen Bemühungen des Gesetzgebers, das Vormundschaftsrecht zu ändern.

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Zum Artikel auf der Westerholt + Partner Website (externer Link)