Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Immer wieder müssen sich Gerichte mit Großeltern oder Pflegeeltern beschäftigen, die als Vormund für ihr Enkel- oder Pflegekind bestellt werden wollen oder mit Großeltern oder Pflegeeltern, die nach dem Willen der leiblichen Eltern, denen das Sorgerecht entzogen worden ist, als Vormünder ausgewählt werden sollten. Gegen Entscheidungen des Gerichts haben Großeltern und übergangene Pflegeeltern (leider) kein eigenes Beschwerderecht.

Für die Praxis stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoller wäre, Großeltern und Pflegeeltern beim Bestehen enger familiärer Beziehungen ein eigenes Beschwerderecht einzuräumen.

Hier können Sie den ganzen Beitrag dazu lesen:

Zum Artikel auf der Westerholt + Partner Website (externer Link)