Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Wer ein Kind als Dauerpflegekind, vermittelt durch das Jugendamt betreut, hat Anspruch auf Elternzeit. Kein Anspruch besteht dagegen auf Zahlung von Elterngeld. Das bekommen nur die Pflegeeltern, die kein Pflegegeld mehr bekommen, weil sie planen das Kind zu adoptieren. Während der Zeit der Adoptionspflege besteht dann Anspruch auf Elterngeld.

Ob das gerecht ist, mag bezweifelt werden. Entsprechend entschieden hat bislang, soweit bekannt, noch kein Gericht. Dabei soll das Elterngeld doch die (finanziellen) Nachteile ausgleichen, die dadurch entstehen, dass man den Beruf zu Gunsten der Kinderbetreuung aufgibt. Das (finanzielle) Niveau soll erhalten bleiben. Das gilt aber genauso für Pflegeeltern, die Pflegegeld bekommen. Das bekommen sie schließlich nicht als Ausgleich für den aufgegebenen Beruf, sondern als Hilfe zum Lebensunterhalt für das Kind und als Aufwandsentschädigung für die Erziehung des Pflegekindes. Sie deshalb vom Bezug des Elterngeldes komplett auszuschließen, ist nicht nachvollziehbar und sollte dringend überprüft werden.

Im Recht des Elterngeldes und des Elternurlaubs wird sich zum 1. Juli 2015 einiges geändert. Dazu nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten.

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