Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Jedes zweite Kind leidet an einer Zahn- und /oder Kieferfehlstellung. Eine herausnehmbare oder festsitzende Zahnspange ist dann in den meisten Fällen unumgänglich. Die Kosten für eine Zahnspange liegen je nach Aufwand, Material und Technik zwischen 2.000 und 6.000 Euro.

Ob die Krankenkasse die Kosten für eine Spange übernimmt, hängt von dem Behandlungsbedarf ab. Dieser wird in kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) eingestuft und vom Kieferorthopäden ermittelt. Hochwertige privatärztliche Leistungen wie Kunststoff- und Keramikbrackets oder unsichtbare Schienentherapien, die einen besseren Tragekomfort bieten oder schnellere Therapieerfolge versprechen, müssen selbst übernommen werden. In vielen Fällen ist auf Grund der Schwere der Fehlstellung eine höherwertige Therapie unumgänglich.

Hier erfahren Sie mehr zu der Frage, ob das Jugendamt für Pflegekinder die Kosten, die nicht von der Krankenkasse getragen werden, übernehmen muss:

Zum Artikel auf der Westerholt + Partner Website (externer Link)