Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Das Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen hat eine höchst interessante Entscheidung getroffen. Es hat gesagt, dass persönliche Assistenzen für Pflegekinderaus dem um die jeweiligen Kosten erhöhten Pflegegeld zu zahlen sind. Die Assistenzkosten werden als Hilfe zum Unterhalt in einer besonderen Bedarfslage gewertet. Also kein endloses Streiten mehr mit Krankenkasse, Jugendamt und Sozialamt über Kosten, Eingliederungshilfe, Voraussetzungen von € 35a SGB VIII oder Anerkennung von Trägern durch die Krankenkasse. Abwarten, wie die Jugendämter diese Rechtsprechung umsetzen werden.

Kosten für die Begleitung eines Mündels in eine integrative Tageseinrichtung durch eine geeignete Kraft zählen zum Sachaufwand i.S.d. § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII.
Auch wegen der Besonderheit vom Regelfall abweichende Leistungen können laufend zu gewähren sein.

Erfahren Sie hier mehr zum Urteil des OVG Münster (Beschl.v. 21.01.2015 – 12 B 1304/14):

Zum Artikel auf der Westerholt + Partner Website (externer Link)