Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Jeder sollte eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die im Falle einer Aufsichtspflichtverletzung Schadensersatz leistet. Im Rahmen einer Familienhaftpflichtversicherung können auch die Pflegekinder in der Haftpflichtversicherung der Pflegefamilie mit aufgenommen werden, da sie mit den Pflegeeltern in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Im Rahmen dieser Haftpflichtversicherung werden aber nur Schäden gegenüber Dritten akzeptiert. Schäden, die innerhalb der Pflegefamilie selbst passieren, durch Aufsichtspflichtverletzungen der Pflegeeltern gegenüber ihren Pflegekindern, sind durch diese Versicherung nicht versichert. Eben weil Personen die in einem Haushalt leben versicherungstechnisch als Familienangehörige gelten und Familienangehörige in der normalen Haftpflichtversicherung unter einander nicht versichert sind.

Erfahren Sie mehr über die Haftpflichtversicherung von Pflegepersonen:

Zum Artikel auf der Westerholt + Partner Website (externer Link)