Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Neulich im Amtsgericht. Die beiden Pflegekinder hatten eine dunkle Hautfarbe. Geboren und aufgewachsen in Berlin. Genau wie ihre leiblichen Eltern. Nur die Großmutter mütterlicherseits hatte zunächst in Nigeria gelebt, bevor sie nach Berlin zog. Die Eltern des Vaters tauchten nie auf. Die (weißen) Pflegeeltern waren die neuen Eltern, nachdem die leiblichen Eltern „aufgegeben“ hatten. Sie konnten nicht mehr. Beide tauchten ab. Und wurden nie wieder gesehen. Die Kinder lebten fortan, seit ihrem vierten Lebensmonat bei den Pflegeeltern. Den leiblichen Eltern wurde die elterliche Sorge entzogen und auf das Jugendamt als Amtsvormund übertragen. Jetzt, nachdem die Kinder 11 und 13 Jahre alt geworden sind, fragten die Pflegeeltern höflich an, ob sie denn nicht die Vormundschaft übernehmen könnten. Oh je. Die Amtsvormündin war total dagegen. Es sei nicht ausgeschlossen, dass sich die leiblichen Eltern irgendwann wieder melden würden. Dann bestehe die Gefahr, dass die Pflegeeltern Umgang nicht zulassen würden. Die Mitarbeiterin vom ASD war auch dagegen. Es bestünde dann ein Interessenkonflikt. Pflegeeltern können gerade in der Pubertät nicht streng zwischen eigenen Interessen und denen der Kinder unterscheiden. Das würde häufig zu einer Identitätskrise führen. Der Verfahrensbeistand war auch dagegen. Die Kinder haben nun mal afrikanische Wurzeln. Die müssten ihnen erhalten bleiben. Dafür könne ein Amtsvormund besser sorgen, als die Pflegeeltern.

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