Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Es entspricht inzwischen der herrschenden Meinung, dass eine Beteiligung von Pflegeeltern an den Gerichtskosten (im ersten Rechtszug) nur ausnahmsweise möglich ist. Bei einer Beschwerde der Pflegeeltern gegen die Hauptentscheidung allerdings werden bei deren Unzulässigkeit oder Unbegründetheit den Pflegeeltern, die die Beschwerde eingelegt haben, die Kosten auferlegt. In der Regel. Ausnahmen sind immer möglich. Den aktuellen Stand der Rechtsprechung ergibt sich gut nachvollziehbar aus der nachfolgenden Entscheidung des OLG München.

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