Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Große Aufregung unter den ehrenamtlichen Einzelvormündern, wie es viele Pflegeeltern sind. Das Familiengericht weist auf die Möglichkeit hin, sich die Aufwandsentschädigung (aktuell € 399,00 jährlich) vom Pflegekind („Mündel“) später wieder zu holen – wenn es selbst verdient oder auf andere Weise (plötzlich) zu Einkommen oder Vermögen kommt. Dürfen die das?

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Zum Artikel auf der Westerholt + Partner Website (externer Link)