Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Immer wieder, in allen möglichen Konstellationen, stellt sich die Frage, ob der Erziehungsanteil im Pflegegeld nach dem SGB VIII (Pflegekinder) als Einkommen angerechnet werden darf oder nicht. Während die Frage bei der Berechnung von Prozesskostenhilfe oder Hartz 4 so ziemlich geklärt ist (es darf nicht angerechnet werden), ist die Frage, ob dieser Anteil auch bei der Berechnung des Krankenkassenbeitrags anzurechnen ist, bisher noch nicht abschließend geklärt. Die Gerichte urteilen hier unterschiedlich.

Das Landessozialgericht aus Berlin-Brandenburg hat sich nun sehr deutlich auf die Seite der Pflegeeltern gestellt.

Hier erfahren Sie wie das Gericht entschieden hat und warum:

Zum Artikel auf der Westerholt + Partner Website (externer Link)