Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Warum nur haben es Pflegeeltern so schwer? Sie müssen sich Fragen anhören oder sind Vorwürfen ausgesetzt, die in „normalen“ Verfahren kaum oder gar nicht zur Sprache kommen. Langsam aber stetig sinkt das fachliche Niveau vor Gericht und dem Jugendamt. Wir Vertreter der Interessen von Pflegekindern und deren (Pflege-)Eltern dringen kaum noch durch.

Beispiele gibt es genug. Die Pflegeeltern, die sich getraut haben, einen Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz zu stellen, wegen Alkoholschäden bei den Kindern und den traumatischen Folgen des (bewiesenen) sexuellen Missbrauchs in frühen Jahren. Der beauftragte Gutachter erhält ausdrücklich den Auftrag, zu prüfen, ob und wie die vorhandenen Verhaltensauffälligkeiten auch in der Pflegefamilie verursacht sind und ob der weitere Verbleib dort kindeswohlorientiert sei, da diese (nach drei Wechsel von Übergangspflegestelle zu Übergangspflegestelle) die ersten und einzigen sind, bei denen das Kind diese Auffälligkeiten zeige. Zudem solle der Gutachter den Gutachtenauftrag keinesfalls den Pflegeeltern zeigen. Oder die Pflegeeltern, der vor sieben Jahren das zwei Monate alte Kind bei sich aufgenommen haben und vom Richter gefragt werden, ob denn das Kind auch Mama und Papa zu ihnen sagen würden.

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