Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Der kleine Anton lebte seit seinem achten Lebensmonat in der Pflegefamilie. Vorher lebte er die ersten drei Lebensmonate bei der leiblichen Mutter, anschließend in einer Übergangspflegestelle. Jetzt ist er fünfeinhalb Jahre alt. Im 1. Jahr in der neuen (Pflege-) Familie lief alles super. Dann wurde es schwieriger. Das Kind war “auffällig”, ließ niemanden so richtig an sich ran, war “aggressiv”. Nachgefragt beim Jugendamt rückte man dort mit der „Wahrheit“ heraus: Es habe schwere körperliche Misshandlungen in der leiblichen Familie und einen Drogenentzug gegeben. Es folgten Untersuchungen im SPZ, Supervision der Pflegeeltern, Familienhilfe, Ergotherapie. Nichts schlug so richtig an. Dann kam es zu einem Unfall, das Kind fiel in einen offenen Brunnenschacht. Zum Glück ist nichts passiert, aber der Schrecken saß allen in den Gliedern. Vor allem dem Jugendamt. Die Familie stand nun unter besonderer Beobachtung.

Erfahren Sie hier mehr zu diesem Thema auf der „Westerholt + Partner” Website:

hier weiterlesen >>