Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Das Jugendamt hatte das Kind aus der Pflegefamilie herausgenommen. Nach über vier Jahren. Es war gerade vier Monate alt, als es dort einzog. Die Pflegeeltern wehrten sich nicht. Ihr zunehmend schwieriger werdendes Kind wuchs ihnen über den Kopf. Das Jugendamt konnte nicht helfen. Vielleicht war es besser so. Aber sie wollten weiter Kontakt haben zum Kind. Ab und zu, wie es geht, möglichst bald. Kein Problem sagte das Jugendamt. Das Kind solle sich erst einmal eingewöhnen in der Übergangspflege, dann würde es natürlich Kontakte geben. Gab es aber nicht. Monatelang gelang es den Pflegeeltern nicht, zu erreichen, dass sie mit ihrem Kind wenigstens einmal telefonieren können. Schließlich zogen sie vor das Familiengericht und beantragten Umgang. Dort erfuhren sie zu ihrer großen Überraschung, dass ihr Kind seit drei Wochen wieder bei den leiblichen Eltern lebt.

Erfahren Sie hier mehr zu diesem Thema auf der „Westerholt + Partner” Website:

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