Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Die leibliche, alleinsorgeberechtigte Mutter hatte mit den Pflegeeltern beantragt, dass die elterliche Sorge auf die Pflegeeltern übertragen wird. Nach § 1630 Abs. 3 BGB. Eine Möglichkeit der freiwilligen Übertragung der elterlichen Sorge auf „Dritte“, die nur bei Dauerpflegeverhältnissen geht. Ein Fall, mit denen Familienrichter/innen selten zu tun haben. Daher ist es stets eine neue Überraschung, wie sich das Verfahren gestaltet.

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