Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Wenn die leiblichen Eltern das seit längerer Zeit in der Pflegefamilie lebende Kind zurückhaben wollen, geraten alle Beteiligten in eine ernste Krise. Vor allem das Kind. Die rechtliche Situation ist für die Pflegeeltern und das Kind alles andere als gut. Zwar sind sie, meistens schon seit Jahren und auch und gerade in den größten Krisenzeiten im Leben des Kinders ,die elterlichen Bezugspersonen für das Kind. Ihre „soziale Elternschaft“ genießt auch verfassungsrechtlichen Schutz. Das Kind hat zu ihnen und nicht zu den leiblichen „Eltern“ elterliche Beziehungen aufgebaut. Dennoch wird dem immer wieder das „natürliche“ recht der leiblichen Eltern auf ein Zusammenleben mit „ihrem“ (leiblichen) Kind in den Vordergrund gestellt.

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