Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Lange umkämpft war das Bundesteilhabegesetz, bevor es zum 1.1.2017 in Kraft trat.

Ab 1. Januar 2018 ist nun die zweite Stufe wirksam. Welchen Bedarf haben Menschen mit Einschränkungen und wie kann der jetzt besser erkannt und ermittelt werden?
Wer ist wofür zustöndig und wer übernimmt die Kosten?

Auf dieser Veranstaltung werde ich möglichst leicht erklären, welche Verbesserungen es nun für Menschen mit Einschränkungen und Ihre Anhgehörigen im Alltag gibt.

Die Veranstaltung findet am 24. Mai 2018 um 18:00 Uhr im Sozialpädiatrischen Institut (SPI) vom Kinderzentrum Bremen statt.

Ich freue mich auf Sie!