Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Die Gewährung von Erziehungshilfe in Vollzeitpflege setzt die persönliche Eignung der Pflegeperson voraus. Diese Frage ist immer wieder Gegenstand von Streitereien mit dem Jugendamt. Gerade bei Verwandtenpflegestellen, wo das Pflegekind schon lange bei der Oma oder der Tante lebt, bevor ein Antrag auf Vollzeitpflege gestellt wird, wenden Jugendämter ein, die Pflegeeltern seien ungeignet. Das Kind könne zwar weiter dort leben, eine Kindeswohlgefährdung sehe man nicht, es gäbe aber kein Pflegeegld dafür. Wenn das Jugendamt die Ungeeignetheit einwenden will, muss es selbst darlegen und beweisen, warum, wieso und weshalb diese Pflegeeltern ungeeignte sind, dieses konkrete Kind zu betreuen und zu erziehen, obwohl es dort schon seit einem längeren Zeitraum (unbeschadet) lebt. Die Darlegungs- und Beweislast für die Annahme, die Pflegeperson sei ungeeignet, trägt das Jugendamt.

 

Als Beispiel für die Ungeeignetheit der Pflegeeltern hat das Verwaltungsgericht Lüneburg jetzt den Konsum von kinder- und/oder jugendpornografischem Material als Indiz für pädophile bzw. hebephile Neigungen herausgearbeitet. Gerade diese Thematik spielt im Rahmen der Diskussion um die Geeignetheit von Pflegeeltern immer wieder eine herausragende Rolle. Kommt es zu Vorfällen in diesem Bereich, beispielsweise durch das Versenden entsprechender Bilder über das Handy durch den pubertierenden Pflegesohn, sind alle Beteiligten, insbesondere die Pflegeeltern gut beraten, umgehend aktiv zu warden, sich bveraten zu lassen und zu überlegen, wie man mit der Situation umgeht. Nichtstun war in entsprechenden Situationen schon oft der falsche Rategeber.

 

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