Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Das Kind lebte seit vier Jahren in der Pflegefamilie. Im Alter von fast zwei Jahren wurde es aus dem mütterlichen Haushalt herausgenommen und nach einem “Zwischenstopp” (acht Monate) in einer Bereitschaftspflegefamilie in die (Dauer-) Pflegefamilie gegeben. Umgang mit den leiblichen Eltern fand nie statt.

Die Pflegeeltern beantragten irgendwann die Übertragung der Vormundschaft auf sie. Was auch ohne zu Zögern vom Amtsgericht angeordnet wurde. Warum, wieso, weshalb auch immer – das Kind musste vier Jahre später ausziehen. Zu schwierig, zu traumatisiert, zu bedürftig. Eine Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung wurde gesucht.

 

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