Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Das Bundesverfassungsgericht hat die Voraussetzungen des vorläufigen Rechtschutzes bei der Rückführung eines Kindes aus einer Pflegefamilie näher erläutert. Demnach sind die Nachteile, die beim Erlass einer einstweiligen Anordnung drohen, gegen die drohende Kindeswohlbeeinträchtigung und Gefahren abzuwägen, denen das Kind bei einer Versagung des Erlasses ausgesetzt sein könnte..

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