Die Kinderkommission des Deutschen Bundestags fordert mehr verpflichtende Fachkenntnisse aller an familiengerichtlichen Verfahren Beteiligten. Richter, Sachverständige und Verfahrensbeistände sollen durch verpflichtende Qualifizierung und eine Handreichung zu Kindesanhörungen in die Lage versetzt werden, das Kindeswohl stärker zu beachten, als es heute vielfach geschieht. Kinder und Jugendliche sollen über ihre Rechte bei Gericht und Inobhutnahme aufgeklärt werden und eine Beschwerdemöglichkeit erhalten.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wir ein Ehepaar 75/62 Jahre haben ein Baby 13 Monate seit 7 Monate in Bereitschaftspflege.
Das Kind war bis 3,5 Monate im Mutterkindheim,wurde von der Mutter verlassen, bis 6 Monate wurde das Mädchen von diversen Betreuerrinnen versorgt.
Das Kind und wir haben in den 7 Monaten eine enorme Bindung aufgebaut und würden es gerne behalten,was uns aber wegen des Alters verwehrt wird.
Die Mutter bekommt das Kind nicht mehr zurück.
Ist das rechtlich vertretbar?
Mit freundl. Grüssen
Karl-Heinz Habitz