Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Seit so vielen Jahren wir schon diskutiert und gestritten, ob man die „rechtlich abgesicherte Dauerpflege“ als Rechtsinstitut endlich einführt und schützt. Leider können sich die Verantwortlichen nicht zu diesem für die Kinder so wichtigen Schritt durchringen. Es wird dann viel mit den Rechten der leiblichen Eltern, der Notwendigkeit für Kinder, Bindungen und Beziehungen zu ihren leiblichen Verwandten aufzubauen oder mit dem Argument, dass nur das Zusammenleben der Kinder mit ihren leiblichen Eltern im Interesse des Kindeswohls liegt. Dabei wird leider viel zu wenig über das normale und natürliche kindliche Bedürfnis nach Sicherheit, Verlässlichkeit und Kontinuität gesprochen und gestritten. Kinder brauchen ein Nest, das von Löwen und Tigern bewacht wird und in dem das Kind sicher und glücklich (kindlich) sein darf. Ob das in der leiblichen Familie oder in einer Pflegefamilie gewährt wird, ist zweitrangig. Das Bedürfnis muss befriedigt werden, darauf kommt es an.

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