Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

So ein Pflegeverhältnis ist ein fragiles Gebilde. Das Haus ist öffentlich, die Kinder sind besonders bedürftig, die leiblichen Eltern oftmals nicht gerade begeistert davon, dass das Kind nicht bei ihnen leben kann und das Jugendamt prüft, bewertet, kritisiert und berät am laufenden Band. Bei Ereignissen, Krisen oder Vorfällen in der Pflegefamilie können die Folgen oftmals ganz anders sein, als in Familien, in den en kein Kind als Pflegekind lebt. Lassen sich die Pflegeeltern etwas zu Schulden kommen, wird ruck-zuck die Frage der Eignung und die Frage des Verbleibs der Pflegekinder im Haushalt der Pflegefamilie diskutiert. Darum sollte man sich für solche Diskussionen wappnen. Im nachfolgenden Urteil beschäftigt sich das Verwaltungsgericht Lüneburg intensiv mit der Frage der Eignung der Pflegeeltern, die in den Verdacht geraten sind, Straftaten im sexuellen Bereich begangen zu haben. Gerade bei diesem Thema läuten bei allen professionell Beteiligten sofort alle Alarmglocken und man sollte offen und ernsthaft mit den Vorwürfen umgehen.

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