Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Das Mädchen, inzwischen 13 Jahre alt, lebte seit der Geburt in der Pflegefamilie. Eine Rückkehr zu den leiblichen Eltern war ausgeschlossen. Darin waren sich alle einig. Auch die leiblichen Eltern selbst, die getrennt lebten, wollten das nicht wirklich. Das Mädchen, inzwischen 13 Jahre alt, lebte seit der Geburt in der Pflegefamilie. Eine Rückkehr zu den leiblichen Eltern war ausgeschlossen. Darin waren sich alle einig. Auch die leiblichen Eltern selbst, die getrennt lebten, wollten das nicht wirklich.

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