Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

1. Private Haftpflichtversicherung

Diese Versicherung schützt Sie und Ihre Familie vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter aufgrund von Fahrlässigkeit. Teilen Sie Ihrem Versicherer mit, dass Sie ein Pflegekind nach § 33 SGB Vlll aufgenommen haben. Üblicherweise wird das Kind prämienfrei eingeschlossen oder ist ohnehin nach den Bedingungen mitversichert….

Erfahren Sie hier mehr zu diesem Thema!

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