Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Die Sache war eigentlich klar. Das inzwischen dreijährige Kind wurde im Haushalt der leiblichen Eltern stark vernachlässigt, es war vom Jugendamt vor über neun Monaten in Obhut genommen worden und lebte seitdem in einer Pflegefamilie.
„Eine Rückführung ist ausgeschlossen“.
Das Kind habe furchtbare Erfahrungen im Haushalt der leiblichen Eltern gemacht, es würde Jahre dauern, diese aufzuarbeiten.

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