Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Frage:

Darf die Einrichtung, in der unser ehemaliges Pflegekind jetzt lebt, den Umgang mit uns einfach einstellen?

Antwort:

Ja. Aktuell geht das. Es muss dann aber über Alternativen verhandelt werden. Also mehr Telefonkontakte oder Umgang in abgespeckter Form. Sogar Umgang durch berührungsloses Rufen über den Zaun ist vorstellbar.

Derzeit sind viele Einrichtungen mit dem Thema Umgang komplett überlastet. Da müssen Sie schon ein wenig Geduld und Verständnis haben. Lassen Sie sich aber nicht komplett abschrecken und nutzen vorhandene Kanäle (Post, WhatsApp etc.) verstärkt. Leider werden aber als erstes die Umgänge ehemaliger Pflegeeltern gestrichen oder eingeschränkt. Die werden als nicht so wichtig angesehen, wie Umgänge mit den leiblichen Eltern.

Wie in so vielen Bereichen gibt es auch hier die genetische Schere im Kopf, leibliche Herkunft ist wichtiger als soziale Elternschaft.