Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

FRAGE:

Der freie Träger, der bisher den Umgang unseres Pflegekindes mit den leiblichen Eltern begleitet hat, hat seine Arbeit eingestellt. Dürfen die leiblichen Eltern jetzt einfach die Oma als Begleitperson mitbringen?

ANTWORT:

Der begleitete Umgang ist regelmäßig eine Jugendhilfeleistung. Dafür gelten bestimmte Standards, der freie Träger wird vom Jugendamt bezahlt, im Hilfeplan ist Art, Umfang und Durchführung abgesprochen. Das kann man nicht mal eben so durch die Oma ersetzen. Also lautet die Antwort nein. Nur dann, wenn Sie den Ersatz für einen begrenzten Zeitraum akzeptieren und verantworten können und der/die Sachbearbeiter/in im Jugendamt zustimmt, kann eine solche Notlösung gefunden werden. Wichtig ist darauf zu achten, dass die leiblichen Eltern die Situation nicht nutzen, um eigene Interessen durchzusetzen und um den (ungeliebten) freien Träger loszuwerden.