Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

FRAGE:

Bei uns ist der Umgang so geregelt, dass wir das Kind (2 Jahre) einer Jugendamtsmitarbeiterin übergeben und diese dann den Umgang mit der leiblichen Mutter begleitet. So sollen Treffen zwischen uns und der leiblichen Mutter verhindert werden. Ist eine solche Übergabe in CORONA Zeiten noch erlaubt?

ANTWORT:

Grundsätzlich ist es unüblich und grenzwertig, ein zweijähriges Kind ohne Begleitung durch die soziale Mutter oder den sozialen Vater (Pflegeeltern) den leiblichen Eltern zu übergeben. Hier wäre die Regelung insgesamt zu überdenken. Die Übergabe an eine Mitarbeiterin des Jugendamtes, die vielleicht auch noch wechselt, sollte unbedingt vermieden werden. Das Risiko der Ansteckung ist hier viel zu hoch. Hier besteht dringender Anlass, die Umgangsregelung zu überprüfen.