COVID 19 – Die drängendsten Fragen und Antworten zum Thema Corona:
Pflegekinderrecht in Krisenzeiten
Das Corona Virus und die damit verbundenen strengen Auflagen zur Kontaktminimierung stellen gerade Pflegeeltern und Pflegekinder vor besondere Herausforderungen. Nicht nur rechtlich sondern auch im praktischen Alltag.
Mit den täglich neu aufkommenden Fragen z.B. zum Umgangs- und Sorgerecht befasse ich mich an dieser Stelle.
Bleiben Sie also dran!
Haben Sie noch weitere Fragen? Schreiben Sie mir einfach.
#82 Rechtlicher Beistand – unverzichtbar für Pflegeeltern bei Gerichtsterminen und co.?
Frage: Unser Pflegesohn wohnt seit 3 1/2 Jahren bei uns. Nun gibt es einen Gerichtstermin. Der Vater will das Kind oder mehr Umgang. Wir wurden zum Termin geladen. Sollten wir uns einen rechtlichen Beistand nehmen? Antwort: ich rate immer dazu, sich als Pflegeeltern...
mehr lesen#81 Geheime Zweitakte – Anonymisierung von Daten beim Amtsgericht
Frage: Können wir als Pflegeeltern verlangen, dass beim Amtsgericht unsere Namen und unsere Anschrift nicht bekannt gegeben werden? Antwort: Ja. Viele Amtsgerichte kennen das und führen in solchen Fällen eine geheime Zweitakte. Es gibt aber auch Amtsgerichte, denen...
mehr lesen#80 Umgangsvergleich anfechten
Frage: Im Umgangsverfahren war die Verfahrensbeiständin im Termin nicht dabei. Krank. Wir als Pflegeeltern haben einem Vergleich zugestimmt, Umgang alle 4 Wochen für eine Stunde ohne Begleitung. Die Verfahrensbeiständin war entsetzt. Sie hält Begleitung...
mehr lesen#79 Verbleibensantrag vom OLG abgewiesen?
Frage: Das Oberlandesgericht will unseren Verbleibensantrag abweisen. Gibt es dagegen ein Rechtsmittel? Antwort: Nein. Die Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Kindschaftsverfahren sind abschließend. Erst dann, wenn es einen neuen Sachverhalt (neue Vorfälle,...
mehr lesen#78 Begleitenden Umgang für Kind in Wohneinrichtung bewilligen?
Frage: Unser Pflegekind lebt in einer Einrichtung. Die sorgeberechtigte Mutter hat einem begleiteten Umgang zugestimmt. Das Jugendamt weigert sich aber. Was können wir tun? Antwort: Sie können leider gar nichts tun. Einen familienrechtlichen Herausgabeanspruch haben...
mehr lesen