Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Jeder sollte eine Haftpflichtver-sicherung abgeschlossen haben, die im Falle einer Aufsichtspflichtver-letzung Schadensersatz leistet. Im Rahmen einer Familienhaftpflicht-versicherung können auch die Pflegekinder in der Haftpflichtver-sicherung der Pflegefamilie mit aufgenommen werden, da sie mit den Pflegeeltern in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Im Rahmen dieser Haftpflichtversicherung werden aber nur Schäden gegenüber Dritten akzeptiert. Schäden, die innerhalb der Pflegefamilie selbst passieren durch Aufsichtspflichtverletzungen der Pflegeeltern gegenüber ihren Pflegekindern, sind durch diese Versicherung nicht versichert.Eben weil Personen die in einem Haushalt leben versicherungstechnisch als Familienangehörige gelten und Familienangehörige in der normalen Haftpflichtversicherung unter einander nicht versichert sind.

Pflegekinder sind aber juristisch gesehen keine Familienangehörige, sodass bei Schäden, die durch die Pflegeeltern gegen die Person des Kindes passiert sind, die Personensorgeberechtigten das Kind gegenüber seinem Schädiger vertreten müssen, zum Beispiel wenn das Kind durch die Aufsichtspflichtverletzung einen bleibenden Schaden (Behinderung) erfährt.

Beispiel: Ein Kind ist mit seinen Pflegeeltern bei Freunden zu Besuch. Man sitzt im Garten, an den ein kleines Waldstück grenzt. Das Kind klettert auf einen Baum und verletzt sich schwer.

Gehen wir davon aus, dass die Pflegeeltern eine grob-fahrlässige oder fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung begangen haben, dann haften sie. In einem solchen Fall sind sie durch ihre normale Haftpflichtversicherung nicht versichert. Der Personsorgeberechtigte des Kindes oder die Kranken- oder Rentenkasse können jedoch zur Erstattung ihrer Auslagen auf den, der die Aufsichtspflicht verletzt hat (die Pflegeeltern) zurückgreifen.

Der Bundesgerichtshof hat entscheiden, dass Jugendämter bei Unterbringung nach § 33, 34 SGB VIII nicht für solche Schäden haften, sondern das diese Haftung allein bei den Pflegeeltern/ Erziehungsstellen liegt.

Es ist daher dringend notwendig, dass Personen, die ein Kind in ihre Familie aufnehmen, sich speziell gegen diese Form der Haftung versichern und eine entsprechende Versicherung abschließen. Leider gibt es für solche Versicherungen nur sehr wenige Anbieter.