Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Die Biografiearbeit ist derzeit ein ständig präsentes Thema in der Pflegekinderszene. Die Jugendämter und für die Betreuung von Pflegeeltern beauftragten freien Träger machen immer wieder deutlich, wie wichtig eine ordentliche Biografiearbeit ist.Unter Biografiearbeit handelt es sich danach um einen in Deutschland relativ neuen Ansatz der psycho-sozialen Arbeit mit Kindern und jugendlichen Erwachsenen. Es sei eine Methode, die Lebensgeschichte eines Menschen zu thematisieren und so die Verarbeitung lebensgeschichtlicher Ereignisse zu fördern. Eine solche biografische Selbstreflektion stelle eine Identitätsfindung dar. Durch das Verstehen der eigenen Lebensgeschichte könne ein Annehmen der eigenen Person gelingen, was wiederum Möglichkeiten zur Weiterentwicklung und zum persönlichen Wachstum biete. Biografiearbeit könne danach in allen Lebenslagen eingesetzt werden.

Was die dafür zuständigen Personen allerdings vergessen, ist, dass den Pflegeeltern für eine ausreichende Biografiearbeit in der Regel die nötigen Informationen nicht zur Verfügung stehen. Akteneinsicht in die beim Jugendamt geführte Akte wird in der Regel nicht gewährt. Auch Einsicht in Akten von eventuell geführten Gerichtsakten erhalten Pflegeeltern in der Regel nicht.

Eine Lösung ist die Übertragung der Vormundschaft. Sobald Pflegeeltern die Vormundschaft für ein Kind erhalten haben, können sie problemlos Einsicht in alle familienrechtlichen Verfahrensakten und auch in die beim Jugendamt geführten Akten erhalten.

Erst dann ist eine ordnungsgemäße Biografiearbeit möglich. Vorher nicht. Es ist teilweise erschreckend, welche grundlegenden Informationen über das Kind sich in diesen Akten befinden, die den Pflegeeltern zuvor vorenthalten waren. Wobei man gar nicht unbedingt von vorenthalten sprechen kann, da auch die Beteiligten Fachkräfte bei Jugendämtern und freien Trägern diese Informationen oftmals gar nicht haben. Es kann daher erst dann eine befriedigende und ordnungsgemäße Biografiearbeit gefordert werden, wenn gleichzeitig gefordert wird, dass Pflegepersonen ausreichende und umfassende Einsicht über das Kind geführte Akten erhalten.