Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Janina* ist eine alleinerziehende Mutter. Sie wohnt mit ihren beiden leiblichen Kindern in einem netten, kleinen, sehr dörflichen Stadtteil. Es ist sehr schön hier. Irgendwann fragte ihre Nachbarin, die beim Jugendamt arbeitete, ob sie sich nicht vorstellen könnten, übergangsweise Pflegekinder aufzunehmen. Es gebe oft Fälle, wo sehr kurzfristig für eine kurze Zeit süße kleine Babys eine Mama brauchen. Gesagt, getan – Janina schrieb ans Jugendamt, einige Wochen später war der Vertrag unterzeichnet. Drei Tage später kam Jeffrey*. Vier Monate alt und unheimlich süß. Janina und ihre beiden Kinder gewöhnten sich sehr schnell an Jeffrey. Bald schon gehörte er voll zur Familie. Den Gedanken, ihn wieder herzugeben, ließen sie nicht zu. Das Jugendamt rührte sich aber auch nicht. Sechs Monate später rief das Jugendamt dann endlich an. Jeffrey solle dauerhaft den leiblichen Eltern weggenommen werden und in eine Dauerpflegefamilie kommen. Janina und ihren Töchtern war klar: Jeffrey bleibt bei uns. Das Jugendamt zierte sich anfangs etwas, schließlich wollte man die neue Übergangspflegestelle nicht gleich wieder verlieren, stimmte aber schließlich zu. Jeffrey durfte bleiben. Seitdem herrscht Krieg. Die nun zuständige Sachbearbeiterin beim Jugendamt und der Amtsvormund wiesen Janina sofort an, alle zwei Wochen mit Jeffrey in die Stadt zum Umgang mit der Mutter zu kommen. Ausnahmen nicht vorgesehen. Janina fügte sich. Sie hatte sowieso kaum Kraft für irgendwelche Kämpfe. Mit dem Vater ihrer beiden leiblichen Kinder musste sie sich ja auch um Unterhalt und Umgang streiten. Die Umgänge fanden dann auch einigermaßen regelmäßig statt. Stets begleitet von Ärger. Die stets anwesende Sachbearbeiterin vom Jugendamt ließ nur ausnahmsweise die Anwesenheit der Pflegemutter zu. Die musste meistens draußen warten. Fast immer waren auch die Großeltern oder irgendwelche Geschwister der Mutter dabei. Die Kinder wurden jedes Mal mit Geschenken überhäuft. Umgangskontakte, die für die Pflegemutter zunehmend unerträglich wurden. Ihr Wunsch nach einer Reduzierung wurde überhört. Schließlich sagte die leibliche Mutter, dass ihr alle 2 Wochen zuviel seien. Daraufhin wurden die Kontakte sofort auf nur noch alle drei Wochen reduziert. Im Sommer wollte Janina dann mit ihren drei Kindern in den Urlaub fahren. Zum ersten Mal nach vielen Jahren. Vier Wochen zur Oma in den Schwarzwald. Auf einen Bauernhof. Verboten. Sagt das Jugendamt. Sie dürfe nur drei Wochen wegfahren. Schließlich müsse der Umgang mit der Mutter stattfinden. Und außerdem solle sie endlich aufhören, Jeffrey zu sagen, sie sei die Mama. Sie sei nur die Janina. Mutter sei die Andere. Was sollte Janina tun? Sie fügte sich. Nach drei Wochen war sie wieder da. Eine Woche später meldete sich die leibliche Mutter. Sie habe ihren Urlaub auf Fuerteventura verlängert und könne daher den Umgang nicht wahrnehmen. Das täte ihr leid. Die Dame vom Jugendamt und der Amtsvormund waren nur per Anrufbeantworter erreichbar, da sie bis zum 3. September im Urlaub seien. Egal. Janina war mit ihren drei Kindern insgesamt sechs Wochen ohne Umgang unterwegs. Was Jeffrey ersichtlich gut tat. Endlich fing er auch mal an zu kuscheln. Das nächste Gespräch beim Jugendamt, alle waren wieder da aus dem Urlaub, soll nächste Woche stattfinden. Thema: Umgang mit dem Vater. Der habe sich nach intensivem Drängen des Jugendamtes nun endlich bereit erklärt, Jeffrey auch einmal zu besuchen. Ich habe versprochen, Janina zu begleiten.

Fortsetzung folgt.

*Namen geändert