Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Irgendwo weit weg, in „Süddeutschland“ durfte ich mal wieder erleben, wie es früher war. „Pflegekinder haben nun mal das Schicksal, nie zu wissen, wo sie dauerhaft hingehören“. Wie bitte? Welcher alte Familienrichter hat da denn lange kein Urteil vom Bundesverfassungsgericht gelesen. „Für jedes Kind ist es lebenswichtig immer die Chance zu haben, bei den leiblichen Eltern zu leben“. Oje, Oh je, jetzt wird’s kritisch. „Darum ist jedes Pflegeverhältnis immer nur auf Zeit angelegt. Das Ziel ist immer die schnellstmögliche Rückführung zu den leiblichen Eltern“.

Jetzt reicht es mir aber. Wer erzählt so einen Quatsch. Kein Familienrichter. Auch kein Jugendamt. Nein, der leibhaftige komplette Senat eines mir bis dahin völlig fremden Oberlandesgerichts. Der kleine Harald (Name natürlich geändert) lebte schon seit über drei Jahren bei seinen Pflegeeltern. Inzwischen war er sechs Jahre alt. Seine Eltern konnten sich nicht um ihn kümmern. Sie mussten erstmal ihre Drogensucht in den Griff bekommen. Das gelang ihnen dann auch so einigermaßen. Kontakt zum Kind konnten sie in dieser Zeit allerdings nicht halten. Egal. Harald war ein pfiffiges Kerlchen und kam mit dem Kontakt zu seinen leiblichen Eltern nach drei Jahren Pausen gut zurecht. So gingen die Wochen ins Land.

Eines Tages besuchten die Pflegeeltern das zuständige Jugendamt um dies und das zu besprechen. Bei der Gelegenheit, so ganz nebenbei, erzählte ihnen die gutgelaunte Mitarbeiterin, dass nächste Woche das Amtsgericht über den Rückführungsantrag der leiblichen Eltern entscheiden werde. „Ach was. Wussten wir ja gar nicht“. Egal. Der Anwalt schrieb noch schnell ein paar Zeilen zusammen, faxte sie zum Gericht und …. Zu spät. Die Rückführung wurde angeordnet. Umgang ab jetzt jede Woche zweimal. Okay. Auf in den Kampf. Beschwerde beim Oberlandesgericht. Umgangsgespräche mit dem Jugendamt. Gesprächsversuche mit den leiblichen Eltern. Die das allerdings gar nicht einsahen. Harald sei ihr Kind, sie seien wieder clean, darum müsse er nun zurück.

Das Jugendamt war in dieser Situation auch keine große Hilfe. Es war neu zuständig, die leiblichen Eltern waren mal wieder umgezogen, der frühere Amtsvormund war in Pension, ein Nachfolger noch nicht bestimmt und überhaupt, so sei es nun einmal, Harald könne das gut vertragen, Harald sei halt das Kind der leiblichen Eltern, er müsse für seine Identität wissen, wo er herkomme und überhaupt habe man schon schlimme Sachen erlebt, vor allem wenn die Kinder in die Pubertät kämen. Die üblichen Verdächtigen also. Der Verfahrensbeistand war auch keine große Hilfe. „Harald sei ein sehr lustiger und aufgeweckter Junge. Wenn die leiblichen Eltern weiterhin die Angebote des Jugendamtes annehmen, sei eine Rückführung verantwortbar. Wichtig sei, dass die leiblichen Eltern nicht wieder Drogen nehmen würden“. Naja. Dann endlich der Termin vor dem besagten Oberlandesgericht. Ein grausamer Tag. Die Gutachter hatten sich mit der Frage der Bindungen von Harald an seine Pflegeeltern gar nicht beschäftigt, ihn dort noch nicht einmal besucht. Das sei auch nicht notwendig gewesen, so der Herr Diplom Psychologe, weil das Kind nicht klar sagen konnte, dass es auf jeden Fall bei den Pflegeeltern bleiben wolle. Daher habe man nicht ausreichend Anlass gehabt, hier nach festen Bindungen zu forschen. Dieses sei nur notwendig gewesen, wenn der Wille des Kindes sich vollständig auf die Pflegeeltern bezogen hätte. So, So. Man lernt nie aus. Diese Theorie hatte ich noch nie gehört.Jedenfalls drei Stunden und viele empörte Zwischenrufe später zog das Oberlandesgericht sich zurück.

Eine Woche später lag die Entscheidung auf dem Tisch. „Sofortige Rückführung“. Das geschah dann auch. Am Freitagabend um 6. Leider war es dem Jugendamt aufgrund der Tatsache, dass man um diese Zeit dort arbeite nicht möglich, bei der Übergabe des Kindes anwesend zu sein. So durfte Harald also ganz allein von seinen Pflegeeltern und drei Pflegegeschwistern, mit denen er seit über drei Jahren zusammenlebte, Abschied nehmen und in den Audi 80 der leiblichen Eltern steigen, der mit laufendem Motor vor dem Haus stand. Soviel Tränen wird der kleine Kerl hoffentlich nie wieder in seinem leben auf einem Fleck sehen. Soviel jedenfalls zur Wertschätzung der Pflegeeltern durch das Jugendamt. Wenn die noch nicht einmal bei der Rückführung anwesend sind kann man eigentlich niemanden empfehlen, Pflegekinder aufzunehmen. Demütigender geht es kaum.