Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

In seiner letzten Entscheidung, die sich mit den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen des Verbleibs oder der Rückführung eines Pflegekindes zu befassen hatte, konkretisierte das Bundesverfassungsgericht die Grenzen, die bei einer Rückführung aus Sicht des Kindeswohls nicht überschritten werden dürfen:

“Die Risikogrenze hinsichtlich der Prognose möglicher Beeinträchtigungen des Kindes ist allerdings auch bei der Entscheidung über eine Rückführung des Kindes zu seinen Eltern dann überschritten, wenn unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht auszuschließen ist, dass die Trennung des Kindes von seinen Pflegeeltern psychische oder physische Schädigungen nach sich ziehen kann. Ein solches Risiko ist für das Kind nicht hinnehmbar.”

Hier können Sie den Beitrag zu Ende lesen:

Zum Artikel auf der Westerholt + Partner Website (externer Link)