Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Ein Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zeigt erneut deutlich auf, wie schwierig und schwach die Rechtsposition von Pflegeeltern ist. Wird, wie in diesem Fall das Pflegekind vom Jugendamt mit Zustimmung der sorgeberechtigten leiblichen Eltern aus der Pflegefamilie herausgenommen, findet eine gerichtliche Kontrolle dieses Handeln der staatlichen Behörde Jugendamt nicht statt.

Die Pflegeeltern können ausschließlich versuchen, eine (schwache) Verbleibensordnung zu erlangen. Das scheitert aber oftmals schon daran, dass zwischen Herausnahme und In–Gang-kommen des amtsgerichtlichen Verfahrens soviel Zeit vergeht, dass das Kind dann schon aus Zeitgründen nicht wieder zurückgeführt werden kann. Zudem beäugen Familienrichter Pflegeeltern deutlich kritischer, wenn ihnen das (fremde) Kind vom fürsorgenden Jugendamt genommen wurde nach dem Motto „da wird schon was dran sein“.

Warum die Verwaltungsgerichte eine Überprüfung der Herausnahme durch das Jugendamt ablehnen erfahren Sie in der Urteilsbegründung auf der Westerholt + Partner Website:

Zum Artikel auf der Westerholt + Partner Website (externer Link)