Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Der Bundesgerichtshof hat in seinem BESCHLUSS XII ZB 68/11 vom 19. Februar 2014 die Ansicht vertreten, dass insbesondere bei Pflegekindern, die nicht aufgrund einer Kindeswohlgefährdung nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, eine ständige Rückkehroption aktiv von den beteiligten Fachkräften aufrecht zu erhalten ist. Eine Entscheidung, die zu heftigen Reaktionen in der Fachwelt geführt hat und nicht unwidersprochen bleiben kann.

Eine rechtliche Beurteilung zu diesem Thema finden Sie hier:

Zum Artikel auf der Westerholt + Partner Website (externer Link)