Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Wenn leiblichen Eltern die elterliche Sorge oder Teile davon entzogen wurde, wird ein Vormund (bei vollständigem Entzug) oder ein Pfleger (teilweiser Entzug) bestellt. Das ist in der Regel das zuständige Jugendamt als Amtsvormund oder Amtspfleger.

Da der Gesetzgeber jedoch dem (ehrenamtlichen) Einzelvormund oder Einzelpfleger den Vorzug gibt, haben Pflegeeltern die Möglichkeit zu beantragen, dass die Vormundschaft oder Pflegschaft auf sie übertragen wird. Sind diese geeignet, liegt also nichts Strafrechtliches gegen sie vor und nehmen sie ihre Aufgabe als Pflegeeltern ordnungsgemäß wahr, wird das in der Regel auch gemacht. Wobei es viele Jugendämter nicht gerne sehen, dass Pflegeeltern ihnen plötzlich als quasi sorgeberechtigte Eltern gegenüber sitzen. Darum wird in manchen Vormundschafts- oder Pflegschaftsverfahren hart gerungen.

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