Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Neulich im Amtsgericht. Der leiblichen, alleinsorgeberechtigten Mutter waren Teile der elterlichen Sorge entzogen und dem Jugendamt als Amtspfleger übertragen worden. Und zwar die Teilbereiche Gesundheit, Aufenthaltsbestimmung und das Recht Anträge nach dem SGB VIII zu stellen. So weit so gut. Nachdem das Kind seit mehr als sieben Jahren, praktisch von Geburt an bei den Pflegeeltern lebte, stellten diese (endlich) den Antrag, die Pflegschaft auf sie als Einzelpersonen zu übertragen.

Ob dies nach dieser langen Zeit überhaupt noch möglich ist und wie die Gerichte solche Situationen behandeln erfahren Sie hier:

Zum Artikel auf der Westerholt + Partner Website (externer Link)