Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Familie Z. hat drei Pflegekinder: Nele, Fenja und Antonia. Alle drei leben schon seit vielen Jahren in der Familie. Kontakt zur Herkunftsfamilie gibt es bei allen drei nicht. Alles ist gut. Der Kontakt zum Jugendamt konnte besser nicht sein. Man versteht sich, schließlich ist man sich in allem einig. Die Pflegeeltern haben inzwischen sogar die Vormundschaft für alle drei Kinder bekommen, und das Jugendamt hat nichts dagegen.

Dennoch. Es führte kein Weg daran vorbei: Es musste mal wieder ein Hausbesuch gemacht werden.

Wie die Geschichte weitergeht und wieso ein Aschenbecher der Familie dabei eine große Rolle spielte erfahren Sie hier:

Zum Artikel auf der Westerholt + Partner Website (externer Link)