Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Im Moment wabern sieben Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Thema elterliche Sorge durch die Fachwelt. Richter/innen der Familiengerichte verweisen auf eine „neue Rechtsprechung“. Die elterliche Sorge der leiblichen Eltern habe wieder mehr Bedeutung. Rückführungen seien nun leichter möglich. Pflegekinder haben dadurch keinen dauerhaften Bestand mehr. Auch Pflegeeltern sind verunsichert. Jugendämter versuchen unter Verweis auf die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch aggressiver Umgangswünsche der leiblichen Eltern durchzusetzen.

Tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2014 sieben Entscheidungen getroffen, die sich mit der elterlichen Sorge leiblicher Eltern beschäftigen. In allen sieben Fällen wurden Entscheidungen verschiedener Oberlandesgerichte mit der Maßgabe aufgehoben, sich noch einmal ganz genau zu überlegen, ob hier wirklich ein Entzug der elterlichen Sorge angezeigt war.

Zum Artikel auf der Westerholt + Partner Website (externer Link)