Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat aktuell entschieden, dass Großeltern gegenüber dem Jugendamt Anspruch auf Zahlung des vollen, normalen Pflegegeldes für die Pflege der Enkelkindern auch dann haben, wenn sie das Jugendamt nicht ernsthaft vor die Alternative stellen, entweder sie erhalten das volle Pflegegeld oder sie setzen das Enkelkind vor die Tür. Das war früher so – gilt heute aber nicht mehr.

Mehr zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erfahren Sie hier:

Zum Artikel auf der Westerholt + Partner Website (externer Link)