Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Folgender Fall: Die leibliche Mutter ist 17 Jahre alt. Wohnt noch bei ihrer Mutter und dem Stiefvater. Als das Kind geboren wird, kommt sie nicht mehr klar. Absturz, Auszug, Obdachlosigkeit, psychische Krise. Schließlich kommt sie bei ihrem Freund in dessen Wohnwagen am Baggersee unter. Das Kind bleibt während der ganzen Zeit bei der Großmutter. Mit Unterstützung des Jugendamtes. Als vorübergehende Lösung. Wenn die Frage der elterlichen Sorge gerichtlich geklärt sei, solle das Kind in eine Pflegefamilie wechseln. Das Kind bekommt einen Vormund. Was bei minderjährigen Müttern im Gesetz so vorgeschrieben ist. Die Großmutter, anwaltlich beraten, stellt beim Jugendamt einen Antrag auf Einrichtung einer Vollzeitpflegestelle. Schließlich betreue sie das Kind rund um die Uhr, sei quasi die Mutter und bekomme außer dem Kindergeld keinerlei finanzielle Unterstützung. Sie selbst lebt von Hartz 4 und kann sich die ganze Sache nur mit Unterstützung des Stiefvaters leisten. Das Jugendamt lehnt ab. Vollzeitpflege gebe es bei Großmüttern nicht. Außerdem solle das Kind sowieso langfristig woanders untergebracht werden.

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Zum Artikel auf der Westerholt + Partner Website (externer Link)