Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Neulich im Amtsgericht. Die leiblichen Eltern streiten sich ums Kind. Beide sehr jung, unwillig Hilfe vom Jugendamt anzunehmen, kaum in der Lage, das Kleinkind richtig zu versorgen. Das Jugendamt nimmt in Obhut. Das Kind wartet in der Notaufnahme auf die Entscheidung des Familiengerichts. Das hört sich eine Sachverständige an. Die ist glasklar in ihrer Bewertung: Beide Eltern sind nicht erziehungsgeeignet. Für das Kind sollte schnellstmöglich eine Pflegefamilie gefunden werden. Soweit so klar.

Doch dann die Überraschung: Am Besten, so die Sachverständige, bei einem Verwandten des Vaters. Begründung: Fehlanzeige.

Wo das Kind letztlich gelandet ist und warum erfahren Sie hier:

Zum Artikel auf der Westerholt + Partner Website (externer Link)