Immer wieder müssen sich Gerichte mit Großeltern oder Pflegeeltern beschäftigen, die als Vormund für ihr Enkel- oder Pflegekind bestellt werden wollen oder mit Großeltern oder Pflegeeltern, die nach dem Willen der leiblichen Eltern, denen das Sorgerecht entzogen worden ist, als Vormünder ausgewählt werden sollten. Gegen Entscheidungen des Gerichts haben Großeltern und übergangene Pflegeeltern (leider) kein eigenes Beschwerderecht.
Für die Praxis stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoller wäre, Großeltern und Pflegeeltern beim Bestehen enger familiärer Beziehungen ein eigenes Beschwerderecht einzuräumen.
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Warum kann ich die Kommentare nicht sehen? Und alles andere auch nicht. Dafür habe ich mir die Seite doch runter geladen.
Hallo. Wir hatten ein paar technische Probleme. Jetzt sollte alles wiesder einwandfrei funktionieren. mw
Und ich hätte mal eine Frage. Zählt der Kindesunterhalt vom Vater mit in das Pflegegeld?
Danke
Hallo. So ganz verstehe ich die Frage nicht. Wenn Sie als Pflegemutter selbst Unterhaltszahlungen der leiblichen Eltern bekommen, müssen Sie das beim Jugendamt angeben. Dort wird der gezahlte Unterhalt dann auf das gezahlte Pflegegeld angerechnet. In der Regel ist es aber so, dass Unterhaltszahlungen direkt an das Jugendamt gezahlt werden und dann dort verrechnet werden. Das wäre auch zu bevorzugen. Dann haben Sie nichts mit Zaklungen, Nichtzahlungen, Verspätungen, Verrechnungen usw. zu tun. mw